Die EU hat einen weiteren Schritt zur Verschärfung der Kontrolle und Rückverfolgbarkeit von Heimtieren im grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb der EU beschlossen. Ab dem 22. April 2026 tritt schrittweise eine neue Verpflichtung in Kraft, die alle nicht-kommerziellen Reisen mit Haustieren betrifft, also typische Urlaubsreisen, Familienbesuche oder private Kurzaufenthalte mit Hund, Katze, Frettchen und. in eingeschränktem Umfang, auch mit Ziervögeln. Ziel der Neuregelung ist es einerseits, den Schutz vor zoonotischen Krankheiten weiter zu verbessern, und andererseits, den weiterhin erheblichen illegalen Tierhandel innerhalb Europas wirksam einzudämmen. Systematisch fügt sich die neue Pflicht in den bestehenden unionsrechtlichen Rahmen ein, insbesondere in das Reglamento (UE) 2016/429 und seine Durchführungs- und Delegiertenrechtsakte, mit denen eine europaweit einheitliche Gesundheits- und Rückverfolgbarkeitsarchitektur für Tiere geschaffen wurde.
Künftig wird es nicht mehr genügen, lediglich den bekannten EU-Heimtierausweis, den Mikrochip und eine gültige Tollwutimpfung mitzuführen. Vor jeder grenzüberschreitende Reise innerhalb der EU muss zusätzlich ein elektronisches Vorab-Register ausgefüllt werden, in dem die konkreten Reisedaten, die Route sowie der Gesundheitsstatus des Tieres gemeldet werden. Erst nach dieser Meldung wird ein digitaler Verifizierungscode (in der Praxis meist ein QR-Code), erzeugt, der bei Grenz-, Hafen- oder Flughafenkontrollen vorzulegen ist. Ohne diesen digitalen Nachweis gilt die Einreise selbst innerhalb der EU als unvollständig dokumentiert.
Der Ablauf soll nach Angaben der Behörden bewusst niederschwellig gestaltet werden und voraussichtlich über nationale Online-Portale oder Apps erfolgen, die untereinander und mit den europäischen Datenbanken vernetzt sind. In Spanien erfolgt der Zugang über Plattformen des Ministerio de Agricultura, Pesca y Alimentación sowie über die REIAC, die ihrerseits an Systeme wie TRACES und Europetnet angebunden sind. Man muss die vollständigen Daten des Halters, die Identifikations- und Gesundheitsdaten des Tieres einschließlich Mikrochipnummer und Impfstatus sowie der geplante Reiseverlauf erfassen. Zusätzlich ist ein aktuelles tierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich, das in der Regel nicht älter als zehn Tage sein darf (!). Die Behörden empfehlen ausdrücklich, die Registrierung mehrere Tage im Voraus vorzunehmen, mindestens jedoch 48 Stunden vor Reiseantritt, um Verzögerungen oder technische Probleme zu vermeiden.
Für Halter mit Wohnsitz auf den Kanarischen Inseln ergeben sich zusätzliche Besonderheiten. Aufgrund des besonderen tollwutfreien Status der Inseln gelten bei Reisen auf das spanische Festland, in andere EU-Mitgliedstaaten oder sogar bei interinsularen Flügen teilweise verschärfte Kontrollen und ergänzende Nachweise. In der Praxis wird das bedeuten, dass rechtzeitig ein auf den Kanaren zugelassener Tierarzt eingeschaltet und sowohl die staatlichen als auch gegebenenfalls autonomen Vorgaben geprüft werden müssen, da ansonsten Quarantänemaßnahmen oder Zurückweisungen drohen.
Die Rechtsfolgen bei Verstößen sind keineswegs trivial: Fehlt das Vorab-Register oder weist es erhebliche Mängel auf, sind die Veterinärbehörden befugt, das Tier zunächst zurückzuhalten und dem Halter verschiedene Optionen aufzuerlegen, von der kostenpflichtigen Nachbesserung der Unterlagen über eine mehrwöchige Quarantäne bis hin zur zwangsweisen Rückführung auf Kosten des Eigentümers; die hierfür anfallenden Beträge können schnell vier- oder sogar fünfstellig werden. Hinzu kommen empfindliche Geldbußen nach spanischem Recht, insbesondere auf Grundlage des Gesetzes Ley 8/2003 de Sanidad Animal, das bei schweren oder wiederholten Verstößen Beträge von über 100.000 Euro erreichen können. Gerade an stark frequentierten Flughäfen und Häfen der Kanaren wird erfahrungsgemäß streng kontrolliert.
Kritiker bemängeln zwar einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand, insbesondere für Personen, die regelmäßig mit ihren Haustieren reisen, doch aus Sicht der EU-Institutionen überwiegt der Nutzen für den Gesundheitsschutz und die Bekämpfung krimineller Strukturen im Heimtierhandel.
Wer sich vorbereiten möchte, sollte bereits jetzt sicherstellen, dass das Tier korrekt registriert ist, der EU-Heimtierausweis vollständig und aktuell geführt wird und der betreuende Tierarzt mit den neuen Verfahren vertraut ist. Die Informationsseiten der EU und der spanischen Behörden werden in den kommenden Monaten sukzessive erweitert und um direkte Zugänge zur digitalen Vorab-Registrierung ergänzt. Für Vielreisende oder für Eigentümer mit (Zweit)Wohnsitz auf den Kanarischen Inseln ist eine frühzeitige rechtliche und veterinärmedizinische Beratung dringend anzuraten, um unangenehme Überraschungen an der Grenze zu vermeiden.
