Allgemeine Informationen |
Der Zoll informiert | Neue Bestimmungen für die Einfuhr von Heimtieren aus NON-EU Staaten
- gültig seit 01.10.2014
weitere Infos dazu gibt es >>>hier<<<
Welpen brauchen keine Titerbestimmung - wenn sie aus einem "gelisteten Drittland" kommen. Ab der 12. Woche können sie gegen Tollwut geimpft werden und müssen dann noch weitere drei Wochen im Land verbleiben. Ab der 15. Lebenswoche dürfen Welpen mit gültiger Tollwutimpfung und Chip legal in die EU einreisen
Gelistete Drittländer - aktuell -(Stand: FEB2017)
Nachfolgend sind die Länder aufgeführt, die in den Anhängen zur EU-Verordnung Anhang II Teil 1 und Teil 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 enthalten sind ("gelistete Drittländer"). Ist ein Drittland hier nicht zu finden, handelt es sich um ein "nicht gelistetes Drittland".
Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Aruba, Ascension, Australien, Bahrain, Barbados, Belarus, Bermuda, Bonaire, St. Eustatius und Saba (die Karibischen Niederlande), Bosnien und Herzegowina, Britische Jungferninseln, Chile, Curaçao, Färöer, Falklandinseln, Fidschi, Französisch-Polynesien, Gibraltar, Grönland, Hongkong, Island, Jamaika, Japan, Kaimaninseln, Kanada, Liechtenstein, Malaysia, Mauritius, Mayotte, Mexiko, Monaco, Montserrat, Neukaledonien, Neuseeland, Norwegen, Russische Föderation, San Marino, Schweiz, Singapur, St. Helena, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Martin, St. Pierre und Miquelon, St. Vincent und die Grenadinen, Taiwan, Trinidad und Tobago, Vanuatu, Vatikanstadt, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika (einschließlich Amerikanische Jungferninseln, Amerikanisch Samoa, Guam, Nördliche Marianen, Puerto Rico), Wallis und Futuna.
Impfschutz vor Tollwut muss nachgewiesen werden/Verschärfte Einfuhrbestimmungen für Haustiere aus Nicht-EU-Ländern
Weitere Informationen gibt es auch hier:
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Regelung zu Einreise mit Heimtieren in die Europäische Union - Info
oder hier:Tiermedizin Portal
Machen Sie sich bitte auch mit folgenden EU Verordnungen vertraut:
EU VO 998/2003 --- INFO
EU VO 388/2010 --- INFO
Diesen Verordnungen ist zu entnehmen, dass bis zu 5 Tiere im PRIVATEN Reiseverkehr erlaubt sind, sofern sie nicht zu einem Eigentumsübertrag befördert werden.
Darüber hinaus ist zu beachten, dass die einzelnen Bundesländer ggf. abweichende/ergänzende Bestimmungen veröffentlicht haben.
Verordnungen in Bezug auf "Listenhunde/gefährliche Hunde"
Übergeordnet die Information des Bundesministerium der Justiz - Info und hier Info
Die Verordnungen der einzelnen Bundesländer:
- Baden Württemberg -Info
- Bayern - Info
- Berlin - Info
- Brandenburg - Info
- Bremen - Info
- Hamburg - Info - Seit dem 1. Januar 2007 besteht eine Chip- und Registrierpflicht - Info
- Hessen -Info
- Mecklenburg Vorpommern - Info
- Niedersachsen - Info
- In Niedersachsen müssen alle Hunde, die älter als sechs Monate sind, ab dem 1. Juli 2011 gechipt sein. Des Weiteren besteht für den Hundehalter die Pflicht, eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Ab Juli 2013 ist in Niedersachsen dann auch ein Sachkundenachweis Pflicht.
- Nordrhein-Westfalen - Info
- Rheinland-Pfalz -Info
- Saarland - Info
- Sachsen -Info
- Sachsen Anhalt - Info
- Schleswig Holstein - Info
- Thüringen -Info
Deutsche Veterinäramter nach Bundesland mit Adressen und Telefonnummern auf einen Blick!
(Klick auf das Bundesland)
Baden Württemberg |
Bayern |
Berlin |
Brandenburg |
Bremen |
Hamburg |
Hessen |
Mecklenburg Vorpommern |
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