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Allgemeine Informationen
 

 

ACHTUNG!

Seit dem 29. Dezember 2014 gelten für das Reisen mit dem Haustier neue Regelungen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

 

 

 

 

 


 

Der Zoll informiert | Neue Bestimmungen für die Einfuhr von Heimtieren aus NON-EU Staaten

- gültig seit 01.10.2014

weitere Infos dazu gibt es  >>>hier<<<

Welpen brauchen keine Titerbestimmung - wenn sie aus einem "gelisteten Drittland" kommen. Ab der 12. Woche können sie gegen Tollwut geimpft werden und müssen dann noch weitere drei Wochen im Land verbleiben. Ab der 15. Lebenswoche dürfen Welpen mit gültiger Tollwutimpfung und Chip legal in die EU einreisen

Gelistete Drittländer - aktuell -(Stand: FEB2017)

Nachfolgend sind die Länder aufgeführt, die in den Anhängen zur EU-Verordnung Anhang II Teil 1 und Teil 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 enthalten sind ("gelistete Drittländer"). Ist ein Drittland hier nicht zu finden, handelt es sich um ein "nicht gelistetes Drittland".

Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Aruba, Ascension, Australien, Bahrain, Barbados, Belarus, Bermuda, Bonaire, St. Eustatius und Saba (die Karibischen Niederlande), Bosnien und Herzegowina, Britische Jungferninseln, Chile, Curaçao, Färöer, Falklandinseln, Fidschi, Französisch-Polynesien, Gibraltar, Grönland, Hongkong, Island, Jamaika, Japan, Kaimaninseln, Kanada, Liechtenstein, Malaysia, Mauritius, Mayotte, Mexiko, Monaco, Montserrat, Neukaledonien, Neuseeland, Norwegen, Russische Föderation, San Marino, Schweiz, Singapur, St. Helena, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Martin, St. Pierre und Miquelon, St. Vincent und die Grenadinen, Taiwan, Trinidad und Tobago, Vanuatu, Vatikanstadt, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika (einschließlich Amerikanische Jungferninseln, Amerikanisch Samoa, Guam, Nördliche Marianen, Puerto Rico), Wallis und Futuna


 

Einfuhrbestimmungen Haustiere nach Europa
Impfschutz vor Tollwut muss nachgewiesen werden/Verschärfte Einfuhrbestimmungen für Haustiere aus Nicht-EU-Ländern
 
Mit der Neuregelung seit 1. Oktober 2004 sind auch die Vorschriften für die Mitnahme von Tieren aus Drittländern, wie zum Beispiel aus Ägypten, der Türkei aber auch aus verschiedenen Osteuropäischen Ländern verschärft worden:
 
Bei der Einfuhr aus NON-EU-Ländern ( z.B. Türkei, Ägypten, Tunesien etc.) von Haustieren (Katzen, Hunde, Frettchen)  in einen EU-Mitgliedstaat müssen die Tiere tätowiert oder elektronisch gekennzeichnet sein. Zudem muss ein "Tollwuttiter", ein durch eine Blutuntersuchung bestätigter Impfschutz, nachgewiesen werden, dies durch ein von der EU anerkanntes Labor.  Die Liste der Labore gibt es >>>hier<< (in Englisch)
 
Dabei ist zu beachten: Der Tollwuttiter kann erst bestimmt werden, wenn das Tier mindestens drei Monate alt ist, die Tollwutimpfung mindestens 30 Tage zurückliegt und der Zeitpunkt der Blutentnahme spätestens drei Monate vor Reiseantritt erfolgt. Das bedeutet: die Tiere können frühestens im Alter von sieben Monaten mitgeführt werden.
 
Nach den Vorgaben der EU-Heimtierverordnung sind Tiere, die Einreisebedingungen nicht erfüllen, in das Herkunftsland zurückzusenden, unter amtlicher Kontrolle zu isolieren oder - als äußerstes Mittel, sofern eine Rücksendung oder Isolierung durch Quarantäne nicht möglich ist -, zu töten. Grund für die strengen Regelungen ist die Sorge, dass aus Drittländern die Tollwut eingeschleppt werden könnte.  Dies war vor Jahren in Düsseldorf der Fall: 300 Kontaktpersonen mussten ausfindig gemacht und geimpft werden, nicht geimpfte Hunde, die Kontakt zu dem an Tollwut erkrankten Hund hatten, mussten damals eingeschläfert werden.
 
Diese Informationen sind auch für alle Reisenden wichtig, die sich als "Tierpaten" gewinnen lassen. Häufig werden Tiere aus anderen Mitgliedstaaten am Flughafen den Heimreisenden anvertraut, die über geltendes Recht und Anforderungen an den Transport nicht informiert sind. Verantwortlich ist derjenige, der das Tier mit sich führt oder transportiert. Verstöße gegen das Tierseuchen- und gegen das Tierschutzgesetz werden mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet. Fluggesellschaften sind vom Bundesministerium aufgefordert worden, bereits das "Einchecken" nicht einfuhrfähiger Tiere für den Rückflug nach Deutschland zu vermeiden.

Weitere Informationen gibt es auch hier:

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

  • Regelung zu Einreise mit Heimtieren in die Europäische Union - Info

oder hier:Tiermedizin Portal

Machen Sie sich bitte auch mit folgenden EU Verordnungen vertraut:

EU VO 998/2003 --- INFO

EU VO 388/2010 --- INFO

 

Diesen Verordnungen ist zu entnehmen, dass bis zu 5 Tiere im PRIVATEN Reiseverkehr erlaubt sind, sofern sie nicht zu einem Eigentumsübertrag befördert werden.

 

Darüber hinaus ist zu beachten, dass die einzelnen Bundesländer ggf. abweichende/ergänzende Bestimmungen veröffentlicht haben.

 


 

Verordnungen in Bezug auf "Listenhunde/gefährliche Hunde"

Übergeordnet die Information des Bundesministerium der Justiz - Info  und hier Info

Die Verordnungen der einzelnen Bundesländer:

  • Baden Württemberg -Info
  • Bayern - Info
  • Berlin - Info
  • Brandenburg - Info
  • Bremen - Info
  • Hamburg - Info  - Seit dem 1. Januar 2007 besteht eine Chip- und Registrierpflicht - Info
  • Hessen -Info
  • Mecklenburg Vorpommern - Info
  • Niedersachsen - Info
  • In Niedersachsen müssen alle Hunde, die älter als sechs Monate sind, ab dem 1. Juli 2011 gechipt sein. Des Weiteren besteht für den Hundehalter die Pflicht, eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. Ab Juli 2013 ist in Niedersachsen dann auch ein Sachkundenachweis Pflicht.
  • Nordrhein-Westfalen - Info
  • Rheinland-Pfalz -Info
  • Saarland - Info
  • Sachsen -Info
  • Sachsen Anhalt - Info
  • Schleswig Holstein - Info
  • Thüringen -Info